Rückerstattung vom Finanzamt bei Zahnspangen
Sie können die Kosten für alle von uns angebotenen Zahnspangen steuerlich bei Ihrem Lohnsteuerausgleich absetzen. Beim Lohnsteuerausgleich unter den “außergewöhnlichen Belastungen” können alle Zahlungen für die Zahnspange, die im vergangenen Jahr getätigt wurden, geltend gemacht werden. Der genaue Steuerausgleich ist abhängig von der Einkommenshöhe. Informationen finden Sie unter:
Link: https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-ST_Familie_u_Steuern_Juni_2013.pdf?3xku6j