Gratis-Zahnspange über die Krankenkasse: Kostenzuschuss ÖKG
Abrechnung
mit der Krankenkasse
WIR GEHÖREN ZU DEN BEI DEN KRANKENKASSEN QUALIFIZIERTEN KIEFERORTHOPÄDEN, WO DIE MÖGLICHKEIT ZUR IN ANSPRUCHNAHME DER KRANKENKASSENRÜCKERSTATTUNG BESTEHT.
Seit Juli 2015 gibt es eine neue Verordnung zur „Gratis-Zahnspange“
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lj mit sehr schweren Zahnfehlstellungen (IOTN 4 und 5) haben Anspruch auf 80% Rückerstattung des Kassenvertragtarifes, bei einem Jahr interzeptiver Behandlung im Wechselzahngebiss oder/und 3 Jahren festsitzender Multibandbehandlung mit Metallbrackets. Dies bedeutet, dass der bisherige Gesamtzuschuss für eine kieferorthopädische Behandlung von ca. 1000.- Euro auf ca. 2700.- Euro für diesen Patientenkreis angehoben wurde.
Herausnehmbare/Interzeptive Behandlungen bei Kindern im Wechselzahngebiss
Bei schweren Fehlstellungen, wie z.B Kreuzbiss, starker Vorbiss oder Uk Vor oder Rücklagen, offenem Biss besteht Anspruch auf 80% des Kassenvertragtarifes (derzeit 854.- Euro). Bei weniger schwerwiegenden Fehlstellungen wird je nach Krankenkasse ein geringerer Betrag rückerstattet oder muss gänzlich privat geleistet werden.
Festsitzende Behandlung mit Metallbrackets
Bei schweren Fehlstellungen (IOTN 4 oder 5 – wird bei der Erstuntersuchung festgestellt) besteht Anspruch auf 80% des Kassenvertragtarifes (derzeitiger Pauschalbetrag auf 3 Jahre 4550.-Euro). Wenn eine andere Behandlungsalternative, wie etwa Keramikbrackets oder linguale Zahnspangen gewählt werden, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung. Auch bei nicht so gravierenden Fehlstellungen entfällt der Zuschuss bzw. zahlen einige Krankenkassen abgestuft einen geringeren Beitrag. Dies liegt aber im Ermessen der Krankenkassen.
Festsitzende Behandlung von Jugendlichen mit Keramikbrackets oder lingualer Zahnspange oder Erwachsenenbehandlung mit jeder Form von festsitzender Zahnspange
Es besteht kein Anspruch auf 80% des Kassenvertragtarifes. Ob der bisherige Zuschuss von (ca. 300.- Euro GKK, 700.- SVA, 1000.- Euro pro Behandlungsjahr) gewährt wird, obligt alleine dem Ermessen der Krankenkassen.
Alignertherapie von Jugendlichen und Erwachsenen
Es besteht kein Anspruch auf 80% des Kassenvertragtarifes. Ob der bisherige Zuschuss von (ca. 300.- Euro GKK, 700.- SVA, 1000.- Euro) gewährt wird, obligt alleine dem Ermessen der Krankenkassen.
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Bitte melden Sie sich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch bei uns an. Sie erhalten Informationsmaterial über „Ihre Zahnspange“ sowie einen Kostenvoranschlag (siehe auch Zahnspange-Kosten). Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und Anliegen.