Gratiszahnspange in Wien: Kostenzuschuss über die Krankenkasse (ÖGK)
Abrechnung
mit der Krankenkasse
WIR GEHÖREN ZU DEN BEI DEN KRANKENKASSEN QUALIFIZIERTEN KIEFERORTHOPÄDEN, WO DIE MÖGLICHKEIT ZUR IN ANSPRUCHNAHME DER KRANKENKASSENRÜCKERSTATTUNG BESTEHT.
Seit Juli 2015 gibt es eine neue Verordnung zur „Gratiszahnspange“
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lj mit sehr schweren Zahnfehlstellungen (IOTN 4 und 5) haben Anspruch auf 80% Rückerstattung des Kassenvertragtarifes, bei einem Jahr interzeptiver Behandlung im Wechselzahngebiss oder/und 3 Jahren festsitzender Multibandbehandlung mit Metallbrackets. Dies bedeutet, dass der bisherige Gesamtzuschuss für eine kieferorthopädische Behandlung von ca. 1000.- Euro auf ca. 2700.- Euro für diesen Patientenkreis angehoben wurde.
Wer hat Anspruch auf die Gratiszahnspange?
Voraussetzungen: Die Krankenkassen-Rückerstattung gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit sehr schweren Zahnfehlstellungen (IOTN 4 oder 5), die mit festsitzenden Metallbrackets behandelt werden.
Was ist IOTN? Der IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) bewertet den Schweregrad einer Zahnfehlstellung von 1 (minimal) bis 5 (sehr schwer). Nur IOTN 4 und 5 berechtigen zur Rückerstattung. Den genauen Grad stellt die Kieferorthopädin bei der Erstuntersuchung fest. Deutliche Anhaltspunkte für einen hohen Schweregrad sind zum Beispiel stark hervorstehende oder verlagerte Zähne, ein ausgeprägter Kreuz-, Tief- oder offener Biss oder nicht angelegte Zähne.
Ablauf: 1. Erstuntersuchung inklusive IOTN-Einstufung. 2. Individueller Behandlungsplan. 3. Behandlung mit Metallbrackets. 4. 80 % Rückerstattung des Kassentarifs über die ÖGK. Als Wahlordination rechnen wir privat ab; die Rückerstattung erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse.
Häufige Fragen zur Gratiszahnspange
Wer hat Anspruch auf die Gratiszahnspange?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit einer schweren Zahnfehlstellung (IOTN 4 oder 5), die mit festsitzenden Metallbrackets behandelt wird. Den Schweregrad stellt die Kieferorthopädin bei der Erstuntersuchung fest.
Gilt die Gratiszahnspange auch für Erwachsene?
Nein. Der Kassenzuschuss für die Gratiszahnspange gilt nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Erwachsene tragen die Kosten in der Regel privat; je nach Zusatzversicherung sind Zuschüsse möglich.
Ist die Behandlung bei Zahnzauber wirklich gratis?
Zahnzauber ist eine Wahlordination. Bei Anspruch erhalten Sie 80 % des gültigen Kassentarifs (nicht des Rechnungsbetrags) von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Eine Direktverrechnung mit der Kasse gibt es bei Wahlordinationen nicht.
Welche Zahnspange ist beim Kassenzuschuss inkludiert?
Übernommen wird die Behandlung mit festsitzenden Metallbrackets. Andere Varianten wie Keramikbrackets, linguale (innenliegende) Zahnspangen oder Aligner sind private Zusatzleistungen.
Was kostet die Behandlung, wenn kein Anspruch besteht?
Dann tragen Sie die Kosten privat. Einen transparenten Überblick dazu finden Sie auf unserer Seite zu den Zahnspangen-Kosten.
Herausnehmbare/Interzeptive Behandlungen bei Kindern im Wechselzahngebiss
Bei schweren Fehlstellungen, wie z.B Kreuzbiss, starker Vorbiss oder Uk Vor oder Rücklagen, offenem Biss besteht Anspruch auf 80% des Kassenvertragtarifes (derzeit 854.- Euro). Bei weniger schwerwiegenden Fehlstellungen wird je nach Krankenkasse ein geringerer Betrag rückerstattet oder muss gänzlich privat geleistet werden.
Festsitzende Behandlung mit Metallbrackets
Bei schweren Fehlstellungen (IOTN 4 oder 5 – wird bei der Erstuntersuchung festgestellt) besteht Anspruch auf 80% des Kassenvertragtarifes (derzeitiger Pauschalbetrag auf 3 Jahre 4550.-Euro). Wenn eine andere Behandlungsalternative, wie etwa Keramikbrackets oder linguale Zahnspangen gewählt werden, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung. Auch bei nicht so gravierenden Fehlstellungen entfällt der Zuschuss bzw. zahlen einige Krankenkassen abgestuft einen geringeren Beitrag. Dies liegt aber im Ermessen der Krankenkassen.
Festsitzende Behandlung von Jugendlichen mit Keramikbrackets oder lingualer Zahnspange oder Erwachsenenbehandlung mit jeder Form von festsitzender Zahnspange
Es besteht kein Anspruch auf 80% des Kassenvertragtarifes. Ob der bisherige Zuschuss von (ca. 300.- Euro GKK, 700.- SVA, 1000.- Euro pro Behandlungsjahr) gewährt wird, obligt alleine dem Ermessen der Krankenkassen.
Alignertherapie von Jugendlichen und Erwachsenen
Es besteht kein Anspruch auf 80% des Kassenvertragtarifes. Ob der bisherige Zuschuss von (ca. 300.- Euro GKK, 700.- SVA, 1000.- Euro) gewährt wird, obligt alleine dem Ermessen der Krankenkassen.
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